Datenschutzrecht

„Recht meets Technik“

Aus dem klassischen Arbeitsrecht kommend stand 2011 fest:
Die Beschäftigungsbedingungen der Zukunft sind digital und agil. Die Einführung IT-basierter Arbeitsweisen und die heutige „Software as a Service“ Welt erfordern präzises und fundiertes Know-how, um arbeitsrechtliche Verhältnisse innovativ zu gestalten. Als Arbeitsrechtler, zertifizierter betrieblicher Datenschutzbeauftragter (GDD) und Mitglied eines Konzerndatenausschusses mit einer Beschäftigtengröße von über 200.000 liefere ich Lösungen – diese basieren auf meiner langjährigen Erfahrung bei der Gestaltung und Verhandlung bezüglich Einführung und Betrieb komplexer digitaler Arbeitswelten.

Somit bin ich Ihre Schnittstelle zwischen Arbeits- und Datenschutzrecht.

Tätigkeitsschwerpunkte: