Datenschutzrecht
„Recht meets Technik“
Aus dem klassischen Arbeitsrecht kommend stand 2011 fest:
Die Beschäftigungsbedingungen der Zukunft sind digital und agil. Die Einführung IT-basierter Arbeitsweisen und die heutige „Software as a Service“ Welt erfordern präzises und fundiertes Know-how, um arbeitsrechtliche Verhältnisse innovativ zu gestalten. Als Arbeitsrechtler, zertifizierter betrieblicher Datenschutzbeauftragter (GDD) und Mitglied eines Konzerndatenausschusses mit einer Beschäftigtengröße von über 200.000 liefere ich Lösungen – diese basieren auf meiner langjährigen Erfahrung bei der Gestaltung und Verhandlung bezüglich Einführung und Betrieb komplexer digitaler Arbeitswelten.
Somit bin ich Ihre Schnittstelle zwischen Arbeits- und Datenschutzrecht.
Tätigkeitsschwerpunkte:
- Gestaltung und Verhandlung von Betriebsvereinbarungen mit datenschutzrechtlichem Schwerpunkt
- Gestaltung und Einführung von IT-Nutzungsvereinbarungen
- Datenschutzrechtliche Beratung bei der Einführung und dem Betrieb von Cloud-Systemen
- Vertretung gegenüber Aufsichtsbehörden und in Gerichtsverfahren
- Vertretung bei Auskunftsverlangen und Datenanforderungen durch Behörden, Gerichte und Schiedsgerichte
- Datenschutz bei Internal Investigations
- Datenschutzrechtliche Beratung bei der Einführung von internen Hinweisgebersystemen
- Datenschutzrechtliche Schulungen