Compliance

Compliance im Arbeitsrecht

Das Gebiet Compliance ist ein wesentlicher Baustein einer guten Unternehmensorganisation. Dabei ist das Arbeitsrecht das zentrale Instrument zur Implementierung einer funktionierenden Compliance-Organisation und klarer Compliance-Strukturen. So werden Compliance-Richtlinien vom Arbeitgeber durch drei arbeitsrechtliche Instrumente eingeführt, die ein unterschiedliches Maß an Mitwirkung der Arbeitnehmer voraussetzen.

  1. Ausübung des Direktionsrecht, § 106 GewO, § 315 BGB
  2. Einzelvertragliche Festlegung
  3. Einführung aufgrund Betriebsvereinbarung

Hier bringe ich umfangreiche Erfahrung bei der arbeitsrechtlichen Um- und Durchsetzung von Compliance-Maßnahmen mit und stelle sicher, dass diese auch den kollektivrechtlichen Anforderungen genügen.

Ich berate u.a. zu folgenden Themen: