Arbeitsrecht

Das Betriebsverfassungsrecht:

Theorie und Praxis – bestens vereint

Das Betriebsverfassungsrecht ist seit 10 Jahren mein arbeitsrechtlicher Schwerpunkt. Was viele Arbeitsrechtler nur theoretisch wissen, wende ich praktisch an. Im Betriebsverfassungsrecht ist neben exzellentem Fachwissen mehr gefragt: Es bedarf der Kompetenz, den Betriebspartner zu verstehen, das heißt zu wissen, was ihn motiviert und mit welchen Mitteln er sein Ziel erreichen will. Nur dann ist es möglich entsprechend zu reagieren. Hier gelte ich als konstruktiver und kooperativer Verhandler. Kann eine außergerichtliche Lösung nicht erzielt werden, vertrete ich Ihre Position entschlossen und durchsetzungsstark in Einigungsstelle und vor Gericht.
Aufgrund der Vielzahl der von mir bearbeiteten -oft sehr komplexen Fälle- verfüge ich über ein tiefes Wissen und kann auf einen Best Practice-Erfahrungsschatz zugreifen.

Betriebsverfassungsrecht 4.0

Die Entwicklung und Gestaltung von Betriebsvereinbarungen zu neuen Arbeitsformen und Arbeitsmitteln ist ein Kernbereich meiner Tätigkeit. Ihr Mehrwert hierbei sind meine innovativen Gestaltungsideen, um der Digitalisierung einen rechtlichen Rahmen zu geben.

Themenauszug von mir konzipierter Betriebsvereinbarungen:

Mein Wissen gebe ich aber auch gern in der Theorie weiter: Neben Veröffentlichungen in Fachmagazinen halte ich regelmäßig Vorträge. Zudem bin ich Referent in arbeitsrechtlichen Seminaren.